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Jugend in Haft: Soziale Arbeit zwischen Überlastung und Resozialisierung

Autorenbild: Doris Moravec
Doris Moravec
vor 3 Tagen
10 Min. Lesezeit

Ein Beitrag von Doris Moravec, Gründungs- und ehemaliges Vorstandsmitglied der [um]bruch:stelle

Soziale Arbeit im Kontext von Haft ist ein ständiger Balanceakt. In einer „totalen Institution“ [i] [7] wie einem Gefängnis gelten strenge Regeln. Beratung muss sich dem starren System, inklusive der damit verbundenen räumlichen und materiellen Gegebenheiten, unterordnen.  

Wie also sieht der Alltag der Sozialen Arbeit mit Jugendlichen und Jungen Erwachsenen in Haft wirklich aus? Im Frühjahr 2026 führte ich dazu drei Gespräche: mit Marina Feichtinger-Ulrich, leitender Sozialarbeiterin der Wiener Jugendgerichtshilfe (JGH) in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt, Selina Müller, einer Sozialarbeiterin der Wr. JGH, und Nikolaus Tsekas, Leiter von NEUSTART Wien. Gespräche mit Inhaftierten wurden leider nicht genehmigt. 


Soziale Arbeit in der Wiener Jugendgerichtshilfe 


In Österreich ist die Gerichtshilfe in Strafverfahren gegen 14- bis 20-Jährige [ii] über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. In der Hauptstadt ist bereits seit über 100 Jahren die Wiener Jugendgerichtshilfe (Wr. JGH) für diese Anliegen zuständig. Gesetzliche Grundlagen für eine bundesweite JGH wurden erst 2015 geschaffen [17]. 


Die Wiener JGH ist in der JA Wien-Josefstadt [iii] (8. Bezirk) verortet. Ihre Zielgruppe sind junge Beschuldigte zwischen 14 und 20 Jahren. Zu ihren Kernaufgaben zählt die Erstellung zweier Berichte: die Haftentscheidungshilfe im Zuge der ersten Haftprüfung nach 14 Tagen und die Jugenderhebung spätestens bis zur Hauptverhandlung. Beide beruhen auf umfangreichen Gesprächen mit der beschuldigten Person, ihrem Umfeld, Fachkräften und etwaigen Betreuungseinrichtungen [iv] [5, 16]. Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie können darin, je nach evaluierten Ressourcen und Risikofaktoren der Person, Empfehlungen für Unterstützungsmaßnahmen an das Gericht aussprechen. Bei dem Großteil der Fälle erfahren die Fachkräfte allerdings nicht, wie das Gericht darüber entscheidet, so Feichtinger-Ulrich, leitende Sozialarbeiterin der Wr. JGH. 


Kommt es zu einer (weiterführenden) Inhaftierung, ist seit 01. April 2026 die (im Jänner 2026 eröffnete) Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien-Münnichplatz für die Haftbetreuung männlicher Jugendlicher/Minderjähriger zuständig. Weibliche Jugendliche sowie alle Jungen Erwachsenen werden weiterhin in der JA Josefstadt angehalten und von der Wr. JGH betreut [v]. Die Gerichtsarbeit, also die Erstellung der besagten Berichte, bleibt für alle beschuldigten Jugendlichen und Jungen Erwachsenen bei der Wr. JGH. 


Der Großteil der jungen Menschen wird, laut Feichtinger-Ulrich, auf freiem Fuß angezeigt. Ein Teilbereich dieses Freifußbereichs ist die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen, auch Sozialstunden genannt, als eine Form der Diversion [vi]. Laut Strafgesetzbuch sind Diversionen besonders bei Jugendlichen bevorzugt einzusetzen. Nikolaus Tsekas, Leiter von NEUSTART Wien, betont: „Haft [ist] immer nur Ultima Ratio“ [vii].  

Diversionelle Maßnahmen umgehen den harten Bruch der Haft und können Verantwortung einfordern, ohne Schule, Arbeit, Wohnung und Beziehungen zu destabilisieren.  


Alltag am Limit – für Inhaftierte und Sozialarbeiter:innen 


Der Vollzug ist am Limit. Das gesteht auch Justizministerin Anna Sporrer ein [4]. Insbesondere seit Dezember 2025 habe Selina Müller, Sozialarbeiterin der Wr. JGH, die JA Josefstadt als chronisch überbelegt erlebt. Feichtinger-Ulrich berichtet Mitte Februar 2026 von einer Auslastung von 120 % im Jugenddepartment. Verzögerungen bei der Eröffnung der Sonderanstalt Wien-Münnichplatz, Umbauten der JA Josefstadt und Personalmangel in allen Fachbereichen verschärften die Lage. Doch nicht nur der Jugendvollzug ist betroffen. Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, warnte: „Die Einhaltung humanitärer Mindeststandards ist erheblich gefährdet“ [11]. Und das eben nicht zwangsläufig aufgrund von mehr Kriminalität. Wird medial oft die Botschaft vermittelt, die Jugend würde immer krimineller und gefährlicher, so sprechen die Zahlen nicht dafür. Denn nicht Anzeigen, sondern Verurteilungen sind entscheidend – und letztere sinken bei Jugendlichen und Jungen Erwachsenen seit 2015 [8]. Zudem wird die statistische Auswertungsmethodik sowie die öffentliche Darstellung und Interpretation der Zahlen wiederholt kritisiert. So verfälschen beispielsweise Mehrfachzählungen einzelner Wiederholungstäter:innen die Jugend-Kriminalitätsstatistik [1, 10, 14] [viii].  


Zudem muss zwischen Untersuchungshaft (U-Haft), also vor dem Urteil, und Strafhaft unterschieden werden. Demnach sind es nicht nur verurteilte, also bewiesenermaßen schuldige junge Menschen, die die Betten füllen. Minderjährige Verdächtige dürfen, mit Ausnahmen [ix], maximal drei Monate in U-Haft angehalten werden. (Junge) Erwachsene bis zu sechs Monate [3]. Im Durchschnitt dauere eine U-Haft ca. 2-3 Monate, so Feichtinger-Ulrich.  


Die neue Sonderanstalt Wien-Münnichplatz sollte die JA Josefstadt entlasten. Sie wurde im Jänner 2026 mit 1,5 Jahren Verspätung eröffnet und ist für 72 männliche Jugendliche vorgesehen. Zur Eröffnung hieß es noch, ein gelockerter Vollzug (mit Einsperrzeiten im eigenen Haftraum von 17.00 bis 7.00 Uhr) mit ausreichend Personal sei garantiert [12]. Im April 2026 war die Einrichtung bereits mit mehr als 80 Jugendlichen überbelegt – bei gleichzeitigem Personalmangel und hoher Burnout-Gefahr [13].  


Auch in der JA Josefstadt herrsche ein offener Vollzug – jedoch mit längeren Einschlusszeiten, so Feichtinger-Ulrich. So sind die jungen Menschen meist von etwa 14.30 bis 6.30 Uhr – also 2/3 des Tages – in ihren Hafträumen. „Wenn sie keine Beschäftigung haben, [sind sie] immer in diesem Zimmer“, beschreibt Müller. Das wäre u.a. auch aufgrund der U-Haft nicht anders möglich, da man sehr auf eine Kompliz:innen-Trennung achten müsse, so Müller weiter.  


Bis zur Etablierung neuer Zuständigkeiten zwischen der JA Josefstadt und der Sonderanstalt Münnichplatz waren in der Josefstadt Plätze für Jugendliche/Minderjährige in Zweier-Belegung vorgesehen. Im Frühjahr 2026 waren diese Zimmer über Monate hinweg häufig mit vier Jugendlichen belegt. Dies bedeutete für die Jugendlichen eine immense Anstrengung unter engen Haftbedingungen mit fehlenden Rückzugsmöglichkeiten und langen Einschlusszeiten. Auch die Arbeit der betreuenden Sozialarbeiter:innen der Wr. JGH wurde dadurch erschwert. Müller bestätigt, dass es teilweise richtig schwierig war, jeder Person gerecht zu werden. 


Gleichzeitig werden die Problemlagen junger Menschen komplexer. Feichtinger-Ulrich nennt fehlende Tagesstruktur, psychische Erkrankungen, Mehrfachkonsum von Substanzen und versteckte Wohnungslosigkeit. Ein starres System trifft auf junge Menschen, deren Lebenslagen schnelle, flexible Hilfe verlangen. 


„Also es gibt viele Dinge, die sich bei der Zielgruppe in den letzten Jahren verändert haben, wo natürlich ein System wie der Vollzug auch nicht hinterherkommt oder vor neue Herausforderungen gestellt wird“ (Feichtinger-Ulrich, JGH). 


Eine enge Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen innerhalb des Strafvollzuges (z.B. Fachdienste, Justizwachebeamt:innen, Ärzt:innen,…) ist daher essentiell und in der JA Josefstadt gelebte Praxis, wie Feichtinger-Ulrich betont. 

 

[um]brüche und Haft: Der 18. Geburtstag  


Mit dem 18. Geburtstag ändert sich in Österreich einiges für junge Menschen. Der Vollzug ist dabei keine Ausnahme. 

Versucht die Soziale Arbeit bei Jugendlichen noch, sie mindestens einmal pro Woche zu einem Beratungsgespräch zu treffen, so finden Gespräche mit Jungen Erwachsenen lediglich auf deren Ansuchen statt, so Müller. 

Auch kann ein:e Jugendliche:r in Strafhaft mindestens einmal pro Woche einen Besuch von einer Stunde empfangen [x] (§ 58 Abs. 7 JGG). Nach dem 18. Geburtstag reduziert sich das auf wöchentlich mindestens einmal für wenigstens eine halbe Stunde (§ 93 Abs. 1 StVG). Unter 18-Jährige können auch Essenspakete von Familie oder Freund:innen erhalten – ab 18 ist auch das vorbei.  


Jugendlichen muss regelmäßig Unterricht geboten werden, um „ihre Allgemeinbildung zu fördern“ (§ 58 Abs. 5 JGG). In der JA Josefstadt gibt es Pflichtschulkurse, Angebote von AusbildungsFit, aber auch Gitarrenkurse und diverse Gruppenangebote der Fachdienste [iv]. Arbeitsmöglichkeiten wiederum gab es, bis zur Änderung der Zuständigkeiten im April 2026, für (Junge) Erwachsene wesentlich mehr als für Minderjährige, so Müller. 


Bei Entlassungen Minderjähriger ist es gesetzlich verpflichtend, eine Abholung zu organisieren. Bei 18- bis 20-Jährigen nicht. Ein Geburtstag entscheidet somit auch, ob jemand begleitet oder allein vor dem Gefängnistor steht. 


Müller nennt als seltenen Lichtblick für viele, „dass sie [ab 18] endlich rauchen dürfen“. Das zeigt, wie wenig positive Veränderung dieser Geburtstag im Vollzug bringt.  

 

[um]brüche und Haft: Der Weg „zurück“ 


„Dieser Bruch von Haft in die Freiheit ist immer eine Phase des erhöhten Risikos“ (Tsekas, NEUSTART). 


Gute Entlassungsvorbereitung muss deshalb früh beginnen: „Entlassungsmanagement [wird] ab dem 1. Tag mitgedacht“ (Feichtinger-Ulrich). Gleichzeitig sollte dies aber nicht zu früh gegenüber den Klient:innen angesprochen werden, um keine falschen Hoffnungen auf eine baldige Freiheit zu wecken, wie Müller zu bedenken gibt. Ein Balance-Akt. 


Besonders schwierig sind kurzfristige Entlassungen – nach wenigen Stunden, einer Haftprüfung, spätabends – erzählt Feichtinger-Ulrich. Das Andocken an Folge-Systeme wird dadurch zusätzlich erschwert. 


Neben der Kommunikation innerhalb des Justizsystems ist auch jene mit externen (Folge-)Angeboten eine stete Herausforderung. Eine Schwierigkeit, auf welche die Wr. JGH hier immer wieder stößt: Einige Unterstützungs-Angebote für junge Menschen kennen das System U- bzw. Strafhaft nicht oder zu wenig. Hier bräuchte es mehr Vernetzung, wie auch eine Art „Übersetzung“ der Justizlogik und -begrifflichkeiten, bestätigen sowohl Feichtinger-Ulrich (Wr. JGH) als auch Tsekas (NEUSTART Wien).   


Doch woher sollen Stunden für den notwendigen Austausch mit (Folge-)Einrichtungen für junge Menschen genommen werden, wenn Betreuungskapazitäten und somit Ressourcen der Fachkräfte über Monate hinweg weit über dem Limit liegen? 


Eine große Ressource bietet die Zusammenarbeit mit dem Verein NEUSTART. Er unterstützt Menschen im Auftrag von Gericht oder Staatsanwaltschaft dabei, nicht neuerlich straffällig zu werden. Seine Arbeit kann schon während der Haft bzw. U-Haft beginnen, „wenn es ums Schnittstellenmanagement geht“, sagt Tsekas. Ziel ist es, Haft zu vermeiden oder zu verkürzen und weitere Straftaten zu verhindern. Eine Methode dafür ist die Sozialnetzkonferenz, bei der Fachkräfte der JGH und persönliche Bezugspersonen (auch außerhalb der biologischen Familie) einbezogen werden, um gemeinsam mit der beschuldigten Person einen Zukunftsplan zu erstellen. 


In der Bewährungshilfe kann NEUSTART Beratung nachgehend, aufsuchend und örtlich flexibel gestalten: „Wir sind uns schon bewusst, dass gerade Jugendliche ein verstärktes Angebot brauchen“, so Tsekas. Genau dieses Angebot gerät durch Budgetkürzungen unter Druck. NEUSTART warnt, dass die für 2026/27 geplanten Kürzungen im Budgetplan der Regierung konstruktive Maßnahmen gegen Jugendkriminalität konterkarieren würden [9]. Wer bei Übergangshilfen spart, riskiert neue Krisen und am Ende höhere gesellschaftliche Kosten. 


Conclusio 


„Haft macht Jugendliche/Junge Erwachsene nicht besser“ (Tsekas, NEUSTART Wien).


Die Wiederverurteilungsstatistik [xi] zeigt, dass Haft nicht vor wiederholter Straffälligkeit bewahrt [18]: Von den 2021 verurteilten Jugendlichen wurden innerhalb von vier Jahren 60,1 % erneut verurteilt, bei Jungen Erwachsenen waren es 44,2 %. Zum Vergleich: Bei Erwachsenen über 21 Jahren waren es nur 27,8 %. Tsekas berichtet zudem von der wiederholten Erfahrung, dass Klient:innen ihre zukünftigen Kompliz:innen in der Haft kennengelernt hätten. 

Zwar ist Wiederverurteilung nicht gleichzusetzen mit Inhaftierung (Diversionen und dgl. werden hier ebenso berücksichtigt) – was bleibt, ist aber ein System, das junge Menschen weder ausreichend „abschreckt“ noch animiert, einen anderen Weg einzuschlagen.  


Eine Alternative könnten beispielsweise kleinskalige Hafthäuser darstellen (vgl. europäische Bewegung „Rescaled“) [xii]. Ähnlich dem Konzept der sozialpädagogischen Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen sie eine individuellere Betreuung. Bereits existierende europäische Vorzeigebeispiele setzen dabei besonders auf die Nähe zum sozialen Umfeld der inhaftierten Person und den Anschluss an die Gemeinschaft rund um das Haus. Besonderer Bonus: Durch die überschaubare Größe können sie schneller eröffnet werden als große Haftanstalten. 


Zusammenfassend lässt sich also sagen: 

Gesetze und Konzepte, die vorgeben, individueller auf Bedürfnisse junger Menschen einzugehen, sind das eine. Gelebte Praxis in einem System, das wenig bis keinen Spielraum zulässt und auf kurzfristig erhöhte Kapazitäten und zusätzliche Herausforderungen oft erst Jahre später reagieren kann, das andere. Dies ist nicht nur für junge Menschen in der vulnerablen Phase der Emerging Adulthood (vgl. [um]bruch-BLOG vom Nov. 2023) wenig sinnvoll – es hilft auch nicht dabei, sich als attraktiver und gesunder Arbeitsort für Fachkräfte zu etablieren. Wie auch schon [um]bruch:stelle-Kollegin Hannah Eberle in ihrem BLOG-Artikel im März 2026 klarstellte: Es braucht etwas anderes. 



Danksagung: 

Ich bedanke mich bei allen drei Interview-Partner:innen. Die Gespräche waren sehr umfangreich und konnten leider nicht vollständig in Form eines Blogs wiedergegeben werden.



Bild der Autorin Doris Moravec. Sie hat schulterlange braune Haare, die sie offen trägt und sie schaut lächelnd in die Kamera. Sie trägt ein blaues, langärmliges Oberteil. Sie steht vor einer Wand mit blau/pinken Graffiti

Doris Moravec ist Gründungs-und ehemaliges Vorstandsmitglied der [um]bruch:stelle und hatte von 2023-2026 die Funktion der Obfrau-Stellvertreterin inne. In dieser Zeit war sie auch Co-Redakteurin und wiederholt Autorin des [um]bruch:BLOG (siehe BLOG-Artikel vom Feb. 2024 und Feb. 2025). Beruflich ist sie bei der youngCaritas beschäftigt. 





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Bibliografie:

  1. Al-Youssef, Muzayen (2025): Ohne drei "Systemsprenger" sinkt Jugendkriminalität in Wien um ein Drittel. (Letzte Aktualisierung: 27.11.2025) In: Der Standard. https://www.derstandard.at/story/3000000298309/ohne-drei-systemsprenger-machen-ein-drittel-der-jugendkriminalitaet-in-wien-aus (abger. am 28.07.26). 

  2. Bundeskanzleramt Österreich (2026a): Allgemeines zur Diversion (Letzte Aktualisierung: 01.06.2026). https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/4/Seite.2460601 (abger. am 30.07.26). 

  3. Bundeskanzleramt Österreich (2026b): Verhängung und Dauer der Untersuchungshaft (Letzte Aktualisierung: 01.06.2026). https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/7/2/Seite.2460305 (abger. am 29.07.26). 

  4. Bundesministerium für Justiz (2026): Justizministerin Anna Sporrer: „Weiterer Handlungsbedarf zur Entlastung der Haftanstalten“ (Letzte Aktualisierung: 01.07.2026). https://www.bmj.gv.at/ministerium/presse/Pressemitteilungen-2026/Arbeitsgespr%C3%A4che-zum-Straf--und-Ma%C3%9Fnahmenvollzug.html (abger. am 29.08.26). 

  5. Bundesministerium für Justiz (o.J.-a): Jugendgerichtshilfe. Wie arbeitet die Jugendgerichtshilfe? https://www.justiz.gv.at/justiz/familien-und-jugendgerichtshilfe/jugendgerichtshilfe.2c94848b51c98d610152cffee7e93500.de.html (abger. am 30.08.26). 

  6. Bundesministerium für Justiz (o.J.-b): Justizanstalt Wien-Josefstadt. https://www.justiz.gv.at/ja_wien-josefstadt/justizanstalt-wien-josefstadt.32b.de.html;jsessionid=65B438895051E214210CCBC35C495CB5.s2 (abger. am 29.07.26). 

  7. Goffman, Erving (1961): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Suhrkamp Verlag. 

  8. Koss, Christoph (2025): Die stille Verbesserung: Langfristig sinkt die Jugendkriminalität. In: NEUSTART Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit. https://www.neustart.at/die-stille-verbesserung-langfristig-sinkt-die-jugendkriminalitaet/ (abger. am 28.07.26). 

  9. Marecek, Thomas (2026): Kürzungen bei der Bewährungshilfe gefährden Sicherheit. In: NEUSTART Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit. https://www.neustart.at/kuerzungen-bei-bewaehrungshilfe/ (abger. 08.08.26). 

  10. Miller, Max (2026): 20.000 Anzeigen verschwunden: Datenpanne im Innenministerium. In: Profil Redaktion GmbH. https://www.profil.at/oesterreich/20000-anzeigen-gegen-jugendliche-verschwunden-datenpanne-im-innenministerium-kriminalitaet/403123514 (abger. am 28.07.26). 

  11. Müller, Stefan (2026): Alles besser als Haft? In: NEUSTART Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit. https://www.neustart.at/alles-besser-als-haft/ (abger. am 27.07.26). 

  12. ORF Wien (2026a): Jugendgefängnis in Simmering im Vollbetrieb (Letzte Aktualisierung: 19.01.2026). https://wien.orf.at/stories/3338317/ (abger. am 28.07.26). 

  13. ORF Wien (2026b): Scharfe Kritik an neuem Jugendgefängnis (Letzte Aktualisierung: 21.04.2026). https://wien.orf.at/stories/3350905/ (abger. am 28.07.26). 

  14. Prammer, Agnes-Sirkka (2026): Anfrage: Verschwundene Jugendliche im Innenministerium (5248/J). In: Republik Österreich – Bund, vertreten durch die Parlamentsdirektion. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/5248?selectedStage=100 (abger. am 28.07.26). 

  15. RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) (2025a): Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Jugendgerichtsgesetz 1988 (Fassung vom 30.08.2026). https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002825 (abger. am 30.08.26). 

  16. RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) (2025b): Jugendgerichtsgesetz 1988 § 48 (Fassung vom 10.07.2025). https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/599/P48/NOR40221702 (abger. am 10.07.26). 

  17. Rothmann, Robert / Haider, Isabel / Hammerschick, Walter (2025): WORKING PAPER NO. 25. Jugendgerichtshilfe in Österreich: Empirische Befunde und Entwicklungsperspektiven. Wien: Universität Innsbruck, Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie. https://www.uibk.ac.at/media/filer_public/ec/89/ec89e325-00f5-4132-9a36-52782dc49dbb/irks-working_paper_25_rothmann_et_al_jugengerichtshilfe.pdf. 

  18. Statistik Austria (2026): Verurteilungs- und Wiederverurteilungsstatistik: Wiederverurteilungsstatistik 2025. (Erstellt am 02.06.2026). https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/kriminalitaet-und-sicherheit/verurteilungs-und-wiederverurteilungsstatistik (abger. am 30.08.26). 

  19. Verein WIENXTRA in Kooperation mit der Stadt Wien – Bildung und Jugend (2026): Jugendliche in Haft (Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2026). https://wienxtra.at/informationen/infos-a-z/info/jugendliche-in-haft/#c1072 (abger. am 06.09.26). 


[i] „Ihr allumfassender und totaler Charakter wird symbolisiert durch Beschränkungen des sozialen Verkehrs mit der Außenwelt sowie der Freizügigkeit, die häufig direkt in die dingliche Anlage eingebaut sind, wie verschlossene Tore, hohe Mauern, Stacheldraht, Felsen, Wasser, Wälder oder Moore“. Goffman unterscheidet fünf Gruppen von totalen Institutionen: Fürsorge-„Anstalten“ für „harmlose“ Menschen (Altenheim) und solche für „unbeabsichtigt bedrohliche“ Menschen (Psychiatrie), bedrohliche Personen, deren „Wohlergehen (...) nicht unmittelbarer Zweck ist“ (Gefängnisse), Institutionen zur kollektiven und intensivierten Arbeit (Kasernen u.Ä.) und religiöse Ausbildungs- und Zufluchtsorte (Orden u.Ä.) [7, S. 15]. 

[ii] Laut Jugendstrafgesetzt wird unterschieden zwischen Jugendlichen (ab dem 14. Geburtstag bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) und jungen Erwachsenen (ab dem 18. Geburtstag bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) [15]. 

[iii] „Die Justizanstalt Wien-Josefstadt ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus, das für die Anhaltungen in Untersuchungshaft und den Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten zuständig ist“ [6]. 

[iv] Dies geht aus dem Interview mit Marina Feichtinger-Ulrich hervor.

[v] Dass die Wiener Jugendgerichtshilfe neben der Gerichtsarbeit auch die Betreuung inhaftierter Jugendlicher und Junger Erwachsener übernimmt/übernehmen kann, ist einzigartig im Vergleich zu den anderen Jugendgerichtshilfen in den Bundesländern (vgl. § 49 JGG). 

[vi] „Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Leistung).“ [2]. Weitere Möglichkeiten sind der Tatausgleich oder eine Probezeit mit Auflagen. 

[vii] „Ultima ratio“ ist lateinisch für „letztes Mittel“. Der Begriff bezeichnet also jenen Lösungsweg, der erst dann gegangen wird/werden soll, wenn keine anderen Optionen oder Versuche funktionieren. 

[viii] „Noch extremer wirkt diese Verzerrung bei einem Blick auf die Jugendkriminalität. So gab es laut PKS in Wien 2024 insgesamt rund 9.500 tatverdächtige Teenager. Demnach machten aber allein die genannten drei Systemsprenger durch die Mehrfachzählung ihrer Delikte 32 Prozent – also fast ein Drittel – aller Tatverdächtigen aus, sofern diese in Wien leben.“ [1].

[ix] „Jedenfalls ist ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren zu enthaften, wenn er sich 

  • schon drei Monate oder 

  • bei einem Verbrechen, das in die Zuständigkeit des Landesgerichts als Schöffen- oder Geschworenen-gericht fällt, schon ein Jahr 

in Untersuchungshaft befindet, ohne dass die Hauptverhandlung begonnen hat. Im zuletzt genannten Fall darf die Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nur dann aufrechterhalten oder fortgesetzt werden, wenn dies wegen besonderer Schwierigkeiten oder besonderen Umfangs der Untersuchung im Hinblick auf das Gewicht des Haftgrundes unvermeidbar ist." [3]. 

[x] „Seit dem Herbst 2017 gibt es die Möglichkeit, dass Mitarbeiter*innen der offenen Jugendarbeit Wien ‚ihre Jugendlichen‘ in Haft besuchen. Diese Besuche werden nicht vom Kontingent der Besuchszeit für Angehörige abgezogen. Sie sind eine Art Sonderfall, ähnlich wie der Besuch durch einen Anwalt oder eine Anwältin“ [19]. 

[xi] Wiederverurteilungsquote: Anteil der Personen mit Wiederverurteilung innerhalb eines individuellen Beobachtungszeitraums von vier Jahren (Beobachtung hinsichtlich einer Wiederverurteilung ab dem Rechtskrafts- bzw. Entlassungsdatum; Bsp.: 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025) [18]. 

[xii] Für Österreich ist der Verein Richtungswechsel Teil dieser europaweiten Bewegung. Der Verein war bei der 2. Tagung der [um]bruch:stelle am 01. Oktober 2026 mit einem Workshop vertreten. Unterlagen dazu können im Anschluss an die Tagung nachgelesen werden.  

  


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