Stabilität ist ein Fremdwort im Knast
- Hannah-Maria Eberle

- vor 22 Stunden
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Ein Beitrag von Hannah-Maria Eberle, Sozialwissenschaftlerin und Coach für delinquente Jugendliche

In Österreich gibt es 29 Justizanstalten und etwas unter 10.000 Inhaftierte. Allein in Wien sind in insgesamt drei Justizanstalten (JA) – JA Simmering, JA Josefstadt und im neu geschaffenen Jugendvollzug JA Münnichplatz – rund 150 Jugendliche und junge Erwachsene inhaftiert. Unter jungen Erwachsenen fasse ich dabei jene bis zur Altersgrenze von 25 Jahren. In Österreich werden im Vergleich zur Bevölkerungsanzahl besonders viele Menschen in Justizanstalten inhaftiert. [2] Noch vor einer grundsätzlichen Kritik am Prinzip der Inhaftierung, bedeuten volle Gefängnisse (Überbelag) für alle Beteiligten unzumutbare Zustände. Zustände, die seit dem durch Justizbeamte mindestens mitverschuldeten Tod eines 30-jährigen Häftlings (unterstellt wird fahrlässige Tötung) in der Justizanstalt Hirtenberg, endlich öffentlicher diskutiert werden [5].
Der sogenannte Überbelag bedeutet, dass Erwachsene (ab 18 Jahren!) im schlechtesten Fall zeitweise zu zehnt in einem Haftraum den Tag verbringen, schlafen und sich ein Klo teilen. Von anderen schwierigen Zuständen sind auch Jugendliche betroffen: In neuen (bisher nur einem Fachpublikum vorgestellten, vorläufigen) Untersuchungen des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie der Universität Innsbruck, wird u.a. dokumentiert, dass viele Inhaftierte über fehlende Beschäftigung in den Justizanstalten klagen, da es schlichtweg nicht genügend Angebot gibt [3]. Eine Tatsache, die unter Sozialarbeiter:innen bzw. Pädagog:innen in den Haftanstalten schon länger kritisiert wird. Ausbleibende Arbeitsmöglichkeiten erschweren die Haftzeit deshalb besonders, da sie sehr lange Einschlusszeiten [i] (bei Erwachsenen bis zu 23 Stunden) bedeuten können [8]. Die hohe Anzahl an Inhaftierten steht einem Mangel an Justizwache-Beamt:innen gegenüber [9]. Dieser Mangel führt z.B. dazu, dass der jedem/jeder Inhaftierten zustehende morgendliche Hofgang (frische Luft 1x am Tag) ausfallen muss oder, dass Inhaftierte nicht zu ihrer Beschäftigungsstelle begleitet werden können, was ebenfalls längere Einschlusszeiten bedeutet. Doch nicht nur Beamt:innen fehlen, auch Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen sind überlastet, wenn z.B. fünf Sozialarbeiter:innen mehrere hundert Insass:innen betreuen. Ein Mangel an sozialarbeiterischer Betreuung hat unweigerlich Folgen für die viel beschworene (Re-)Sozialisierung, da das Fachpersonal die individuellen Anliegen der Betroffenen nicht ausreichend intensiv bearbeiten kann. Darüber hinaus weist die Volksanwaltschaft auf steigende Suizidraten hin und immer wieder berichten Inhaftierte ihren Vertrauenspersonen von Gewalt oder Demütigungen. Das strukturelle Problem dahinter besteht in der forcierten Machtungleichheit zwischen Justizwache-Beamt:innen und Inhaftierten. Letztere finden aber durchaus Bearbeitungsweisen, um sich Autonomie zu verschaffen. In sozialwissenschaftlichen Untersuchungen wird beispielsweise dokumentiert, dass Inhaftierte sich gegenseitig informieren, wie man sich am besten „durchlavieren und/oder gegen institutionelle Zumutungen durchsetzen“ [1] kann; dazu gehört auch das Wissen darüber, bei welchen Justizwache-Beamt:innen man nachfragen kann – und bei wem besser nicht.
Kritik an Gefängnissen als institutioneller Ausschluss
Gefängnisse werden nicht nur wegen ihrer desolaten Zustände von Sozialwissenschaftler:innen als eine der institutionellen Formen des absoluten Ausschlusses [ii] beschrieben [1]. Kritisiert wird, dass die Bestrafung in Form von Freiheitsentzug einerseits darauf zielt, die Personen das sogenannte "Haftübel" [iii] spüren zu lassen sie durch den Freiheitsentzug zu disziplinieren und ihnen ihr Vergehen klar zu machen. Andererseits geht es darum, sie vom Rest der Gesellschaft abzusondern, wodurch eine Form der Nicht-Dazugehörigkeit geschaffen wird. Eben hier setzt auch meine, eher grundsätzliche Kritik der Inhaftierung Jugendlicher und junger Erwachsener an: Es geht darum, sich bewusst zu machen, dass die jungen Menschen und ihre Taten zu unserer Gesellschaft dazu gehören. Mein zweiter zentraler Kritikpunkt zielt auf die Unsinnigkeit ab, dass Jugendliche durch Freiheitsentzug in der Regel ihren pädagogischen, sozialen oder therapeutischen Bedarf gerade eben nicht erfüllt bekommen. Haft, so meine grundsätzliche Überzeugung, ist für junge Menschen kein geeignetes Mittel der (Re-)Sozialisierung.
Die inhaftierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Wien haben zumeist einen Migrationshintergrund; viele haben traumatische Fluchterfahrungen gemacht. Ein Blick auf die Lebensgeschichten macht auch auf brüchige Familienbiografien aufmerksam; nicht selten sind es junge Menschen, die seit ihrer Kindheit/Jugend fremd untergebracht und unter Obsorge der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) stehen bzw. standen. Andere verlieren mit ihren Familien durch neue Mindestsicherungsregelungen für subsidiär Schutzberechtigte ihre finanzielle Absicherung und schließlich ihre Wohnung. Manche jungen Menschen, die eben "nicht funktioniert haben" in der Krisen-WG oder in der Schule, die "auffällig" geworden sind, machen bereits vor der Haft Erfahrungen von Ausschließungen – sie werden als Störung wahrgenommen. Viele der jungen Inhaftierten haben, ob nun zur Traumabewältigung, aufgrund der Perspektivlosigkeit oder dem fehlenden (Ein-)Halt, eine Suchterkrankung entwickelt, die meinen Erfahrungen nach in Justizanstalten nicht adäquat therapiert werden kann. Einerseits fehlt das Personal, aber vor allem ist die Freiwilligkeit als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie nicht gegeben – wenn die Motivation die Krankheit zu überwinden überhaupt entwickelt werden kann.
Gemeinsam arbeiten statt Erziehung durch Disziplin
All diese jungen Menschen haben spezifische Talente! So haben manche z.B. während der Flucht ohne Unterstützung drei Sprachen gelernt, sind kreativ, können filigran arbeiten oder haben sich trotz widriger Umstände selbst das Schreiben beigebracht. Viele der jungen Menschen haben jedoch Brüche in der Bildungsbiografie, die einen entsprechendem Mangel an Basisbildung mit sich bringen. Aus dem hier eingenommenen Blickwinkel handelt es sich nie um namenlose „gefährliche” Menschen mit krimineller Energie im Knast. Dieser Blick soll nicht verstellen, dass die Raubüberfälle, der Raufhandel, Drohungen, Suchtmitteldeals, Demütigungen und Gewalt anderen gegenüber, oder die weniger oder sogar schlimmeren Straftaten, von ihnen verübt wurden. Es sind sicherlich nicht immer lapidare Vergehen. Doch die Jugendlichen sind mehr als ihre Tat. Aus pädagogischer Sicht geht es immer um ein Arbeiten an einer positiven Selbstwirksamkeit und daran muss allen voran mit ihnen gemeinsam gearbeitet werden. In der kritischen Kriminologie wird nicht zuletzt kritisiert, dass staatliches Strafen, Inhaftierte auf ein „Sicherheitsrisiko“ reduziert, das es zu „disziplinieren“ gilt [7]: Der Konflikt und die Auseinandersetzung, die mit den jungen Menschen notwendig ist, werden somit – so könnte man sagen – hinter die Mauern verschoben.
Perspektivlosigkeit schon vor dem Knast
Wenn junge Menschen über Monate oder Jahre hinweg Ablehnung und wiederholte Brüche in ihrem Lebensverlauf erfahren, dann wird klar, dass die strukturellen Umstände verhindern, diesen Menschen eine Perspektive zu ermöglichen. Mit jedem Monat, den junge Menschen in einer für sie nicht passenden, schwierigen Lebenssituationen stecken, steigt die Gefahr, sich selbst und andere zu verletzen. Es gibt keine ‚kriminellen‘ Jugendlichen, die hard to reach [iv] sind. Es gibt Jugendliche, die irgendwann kaum mehr erreichbar werden. Die jungen Menschen nehmen in ihrer instabilen Lebenssituation auf eine gesellschaftlich unerwünschte Art und Weise selbst ihr Leben „in die Hand”. Zum Beispiel indem sie ihren Lebensunterhalt durch Drogenhandel verdienen oder sich prostituieren; sie organisieren sich ihren Alltag in Gruppen, um nicht allein (über)leben zu müssen, was ihnen das Gefühl oder auch tatsächlich eine Überlegenheit gibt [v]. Jugendgruppen lassen sich meines Erachtens so besser verstehen: Es ist oftmals ein real erlebtes, dringend benötigtes Zusammenleben; Stärke, Antagonismus und das Gefühl, eben nicht schwach und ausgeschlossen zu sein, ist die eine Seite der Medaille. Der Eindruck, dass dies die einzigen Anker sind und man sie eben deshalb nicht aufgeben möchte, die andere.
Es geht mir also gerade nicht darum, die jungen Menschen lediglich als Betroffene zu labeln und damit „frei“ von den von ihnen verübten Taten über sie zu sprechen. Natürlich muss man etwas tun, wenn junge Menschen beteuern, dass es unvermeidbar sei, ein Messer mit sich zu tragen oder automatisch zuzuschlagen, wenn die „Ehre“ verletzt wird. Ich möchte zeigen, dass die Dichotomie von Opfer oder Täter so nicht funktioniert. Wesentlich ist, dass krisenhaftes bis „gefährliches" Verhalten junger Menschen stets im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen, Krisen und ihrer Ausschließung betrachtet und diskutiert werden muss. Der Schlüssel liegt also in der Prävention, aber eben nur in einer gesellschaftlichen Prävention, die es Menschen in schwierigen und krisenhaften Lebenssituationen ermöglicht, teilzuhaben.
Unsicherheiten und Fremdbestimmung im Knast
Und damit zurück zum Knast: Es stellt sich die Frage, ob der Freiheitsentzug der Gesellschaft, wie auch den betroffenen Jugendlichen, nicht dennoch hilft? Allein angesichts hoher Wiederverurteilungsraten (> 50 % bei Jugendlichen bis 17 Jahre, ca. 40 % bei jungen Erwachsenen bis 21 Jahre [6]) ist dies zu verneinen. Auch im Hinblick darauf, dass nicht die Zahl der Straftäter:innen, sondern die Zahl intensiver Straftaten steigt, macht darauf aufmerksam, dass die Inhaftierung (allein) nicht ausreicht und sich dringend im Vorfeld etwas ändern müsste. Hinzukommen die zu Beginn benannten Zustände in Haft, die darauf hinweisen, dass Haft im Regelfall eher zu einer Verschlechterung der Situation führt.
Entscheidend ist, dass die Inhaftierung eine nächste Erfahrung von Verlust von Autonomie darstellen kann und neue Unsicherheiten schafft, die den Alltag von Inhaftierten prägen. Zwar erlernen sie hier eine Tagesstruktur durch mehr oder weniger feste Routinen, doch in vielen Gesprächen mit inhaftierten jungen Erwachsenen zeigen sich ihre Unsicherheiten [vi]: Kann ich meine Arbeitsstelle in der Justizanstalt morgen noch besuchen, oder werde ich verlegt? Wann kommt meine Bewährungshelferin wieder? Wer schläft heute Nacht im Bett neben mir in der Zelle? Wie ist der Beamte heute drauf? Wann wird das Licht heute abgedreht und wann darf ich duschen? Nach der Haftentlassung setzt sich diese Instabilität häufig nahtlos fort: Habe ich noch einen subsidiären Schutz oder werde ich abgeschoben? Was ist mit meinen Schulden passiert? Wer steht noch an meiner Seite? Wo werde ich wohnen, jetzt wo ich 18 geworden bin und nicht mehr in (m)eine WG der KJH zurückkehren kann? Als kritische Wegbegleiter:innen der Jugendlichen bleibt uns die Hoffnung auf – und die Suche nach – Alternativen zum strafenden System.
Zum Abschluss daher ein klares Plädoyer für
eine schrittweise Abschaffung weiterer institutioneller Ausschließung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, statt dem Bau neuer Anstalten, und
einen qualitativen & quantitativen Ausbau von präventiven pädagogischen Angeboten, welche bereits an potenziellen Kipppunkten in der Kindheit ermöglichen, ein stabiles Umfeld zu be- und erhalten.
Auf gesellschaftlicher Ebene beinhaltet das notwendigerweise die
Wiederaufnahme der Familienzusammenführung;
die Rücknahme des Aussetzens der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte;
stärkere Finanzierung entsprechender Maßnahmen zur Vorbeugung von Wohnungslosigkeit unter jungen Menschen;
adäquate Lernmöglichkeiten für Jugendliche, die bisher keinen Zugang zu klassischer Schulbildung hatten bzw. kleine Lerngruppen benötigen, um die Schule schaffen zu können;
einen uneingeschränkten Zugang aller jungen Erwachsenen zum Arbeitsmarkt, sodass diese an einer eigenen, positiven Identitätsbildung arbeiten können.
Liebe Leser:in,
Wenn dich dieses Thema noch mehr interessiert, verweisen wir schon heute auf Teil 2, den es im Herbst 2026 dazu geben wird. Hierfür hat die [um]bruch:stelle Mitarbeitende der Sozialen Arbeit der Jugendgerichtshilfe Josefstadt interviewt. Also am besten gleich
den [um]bruch:BLOG abonnieren und eine E-Mail-Erinnerung erhalten, sobald ein neuer BLOG veröffentlicht wird.

Dr. Hannah-Maria Eberle ist promovierte Sozialwissenschaftlerin mit den Schwerpunkten Armut, Klasse und soziale Ausschließung. Sie arbeitet derzeit als Coach mit inhaftierten und delinquenten Jugendlichen. Darüber hinaus lehrt sie nebenberuflich an der Hochschule Campus Wien in der Sozialen Arbeit, gibt Workshops und beteiligt sich zukünftig an der Arbeit der [um]bruch:stelle.
Bibliografie:
Bareis, E., & Cremer-Schäfer, H. (2021). Bearbeitungen von Situationen sozialer Ausschließung – Praktiken des Alltags. In: R. Anhorn & J. Stehr (Hg.), Handbuch soziale Ausschließung und soziale Arbeit: Perspektiven kritischer sozialer Arbeit (S. 701–737). Springer VS.
Grass, B. (2026, 13. März). Warum sperren wir so viele Menschen ins Gefängnis? In: Der Standard. https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000312196/warum-sperren-wir-so-viele-menschen-ins-gefaengnis.
Hofinger, V., Walter, R., & Hager, I. (o. J.). Haftklima – Monitoring des sozialen Klimas in Justizanstalten [Forschungsprojekt 2024–2026]. Universität Innsbruck, Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie. https://www.uibk.ac.at/de/irks/projekte/haftklima/.
Loick, D. (2024). Die Überlegenheit der Unterlegenen: eine Theorie der Gegengemeinschaften. Berlin: Suhrkamp.
ORF Niederösterreich (2026, 04. Februar). Toter Häftling: Überstellung erfolgte ohne Arzt. https://noe.orf.at/stories/3340619/.
Statistik Austria. (2024). Gerichtliche Kriminalstatistik 2023–2024. https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Gerichtliche-Kriminalstatistik_2023-2024_barrierefrei.pdf.
Steinert, H. (2024). Sicherlich ist Zweifel am Sinn der Freiheitsstrafe erlaubt. In V. Reidinger et al. (Hg.), Is there justice? No – just us. Erhard Löcker Verlag.
Volksanwaltschaft (Hg.) (2024). Präventive Empfehlung zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte 2012-2023 im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs. Schriftenreihe der Volksanwaltschaft – Band VII. 4., aktualisierte Auflage. https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Empfehlungen_Straf-_und_Maßnahmenvollzug_2012-2023_bf.pdf.
Volksanwaltschaft (2025, 22. Juli). Volksanwältin Gaby Schwarz: Justizanstalten brauchen mehr Personal! https://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/artikel/volksanwaeltin-gaby-schwarz-justizanstalten-brauchen-mehr-personal/.
[i] Einschlusszeiten bezeichnen die tägliche Zeitspanne, in der Inhaftierte in ihren
Hafträumen untergebracht sind und diese nicht verlassen können; sie geben somit an, wie lange Gefangene durchschnittlich pro Tag in ihren Zellen eingeschlossen sind.
[ii] So untersuchte beispielsweise Erving Goffman bereits in den 1960er Jahren „(...) jede
geschlossene Anstalt, auch Institutionen organisierter Fürsorge und Hilfe, Erziehungs-Heime, Kliniken, die Kaserne [… und eben Gefängnisse]“ als „totale Institution[en]“ (Bareis/Cremer-Schäfer 2021, S. 708).
[iii] Das “Haftübel” beschreibt im österreichischen Strafrecht die unvermeidbaren
Belastungen und Nachteile, die mit dem Entzug der persönlichen Freiheit durch Untersuchungshaft oder einer Freiheitsstrafe einhergehen. Dazu zählen beispielsweise psychische Belastungen oder die Einschränkungen sozialer Beziehungen und Lebensgestaltung.
[iv] Siehe dazu auch die Präsentation von Maresi Kienzer zu „hard to reach” für den
Fachtag der [um]bruch:stelle 2025: https://www.umbruchstelle.at/_files/ugd/d018c8_0813492733ab479181e68ab610edf3af.pdf
[v] Daniel Loick hat über die Überlegenheit der Unterlegenen 2024 ein Buch verfasst, dass
ich an dieser Stelle wärmstens empfehlen kann. [4]
[vi] An dieser Stelle sei übrigens auf eigene Erfahrungen hingewiesen, dass sowohl
Beamt:innen als auch Sozialarbeiter:innen oder andere Soziale Dienste für viele Jugendliche und junge Erwachsene real eine Stabilität darstellen. Sobald der Eindruck entsteht, dass diese Stabilität bedroht ist, kann es sein, dass Wut oder Resignation übernimmt.



